Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Auf unsere Verträge findet deutsches Recht Anwendung. 1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. 1.3 Alle in unseren Angeboten und Prospekten enthaltenen Mengen-, Maß-, Farb- und Gewichtsangaben verstehen sich unter Berücksichtigung der handels- üblichen Toleranzen.

2. Lieferung 2.1 Von uns genannte, nicht vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich. Vereinbarte Liefertermin werden wir nach bestem Vermögen einhalten. 2.2 Eingetretene Leistungsverzögerungen haben wir nicht zu vertreten, bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2.3 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht. 2.4 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

3. Berechnung
3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung. 3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten. 3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. 3.4 Bei etwa vereinbarten frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lastendes Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebühren für unsere Lieferungen angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

4. Höhere Gewalt Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

5. Zahlung
5.1 Unsere Rechnungen sind entweder binnen 8 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 14 Tagen , gerechnet vom Rechnungsdatum, ohne Abzug zu bezahlen. Skontizusagen gelten nur für den Fall, dass der Kunde mit der Bezahlung früherer Bestellungen sich nicht im Rückstand befindet. 5.2 Die Hereingabe von Wechsel bedarf unserer Zustimmung: deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers. 5.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. Das Recht des Bestellers, einen niedrigeren und unser Recht, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, werden hierdurch nicht berührt. 5.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Verweigert der Besteller hierauf die Erbringung der geschuldeten Leistung oder der Sicherheitsleistung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6. Versand
6.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Nimmt der Besteller die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 6.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interesse des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.

7. Gewährleistung
7.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. 7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. 7.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. 7.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung. Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

8. Verpackung
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Einwegsverpackungen werden nicht zurückgenommen.

9. Schadensersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingen den gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte War im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. 10.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren. Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. 10.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen. 10.4 Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 10.5 Der Besteller ist verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angeben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner die Abtretung mitzuteilen. 10.6 Zugriffe Dritter auf die uns gehörigenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. 10.7 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag. 10.8 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden 10.9 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

11. Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Haupt-Geschäftssitz Sigmaringen . Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Sigmaringen oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.